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Fördermittel für barrierefreies Wohnen

Jeder möchte selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Bei Einschränkungen in der Bewegung können Stufen z.B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verschiedene Fördermittel zur Verfügung.

Nutzen Sie die Fördermittel für barrierefreies Wohnen

Förder­mittel der KfW (Kredit­anstalt für Wieder­aufbau)

Alters­gerecht um­bauen

Dieses KfW-­Programm fördert alle Maß­nahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unab­hängig vom Alter und jeglicher Einschrän­kung (z.B. Behinde­rungen) der Nutzer ist.

Recht­zeitige Antrag­stellung

Entscheidend ist, dass Sie den Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Andern­falls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglich­keiten Sie für Ihre Bau­maßnahmen in Anspruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispiels­weise der Umbau von Sanitär­räumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungs­grund­rissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungs­zugängen gefördert. Auch viele weitere Maß­nahmen können mit zins­günstigen Darlehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindest­anforderungen berück­sichtigt werden.

Link: Hier geht es zum KfW- Förder­kredit "Alters­gerecht Umbauen" (159)

Förderung von Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung

Einzelmaß­nahmen zur Barriere­reduzierung

  1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeld­maßnahmen
    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
    • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/­Rollstühle oder Fahrräder
    • sonstige Wohnumfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
  2. Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
    • Abbau von Barrieren im Hauseingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetterschutz­maßnahmen wie Überdachungen
  3. Überwindung von Treppen und Stufen
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugs­anlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  4. Umgestaltung der Raum­aufteilung und Schwellen­abbau
    • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
    • Verbreiterung von Türdurch­gängen mit Einbau neuer Innentüren
    • Schwellenabbau
    • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  5. Badumbau
    • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
    • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
    • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
  6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
    • Altersgerechte Assistenz­systeme (z. B. für Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
    • Modernisierung von Bedien­elementen
    • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkasten­anlagen
  7. Schaffung von Gemeinschafts­räumen, Mehrgenerationen­wohnen
    • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschafts­räumen oder Schaffung von Gemeinschafts­räumen

Quelle: KfW - Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz – gefördert in Altersgerecht Umbauen

  • Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangstüren (z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangen­schlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen)
  • Einbau einbruch­hemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfall­meldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Einbau von Türspionen
  • Baugebundene Assistenz­systeme (z. B. (Bild-)Gegen­sprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)

Seit 2019 hat sich folgendes geändert:

  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fach­unternehmen ausgeführt werden
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangstüren (z. B. Türzusatz­schlösser, Querriegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig
  • Bestimmte Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion werden jetzt auch gefördert

Quelle: KfW - Einbruchschutz - Altersgerecht umbauen (159)


Sonstige Förderungen

Pflege­versicherungen der Kranken­kassen fördern unter bestimmten Voraus­setzungen Bau­maßnahmen in Richtung Barriere­freiheit mit finanziellen Zuschüssen:

Alle Angaben ohne Gewähr.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

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